Über Uns

Ein paar Wörter über uns

Wir bieten dir eine kompetente Ausbildung zu fairen Preisen, in modernen Fahrzeugen. Bei uns bist du in guten Händen. Wir begleiten dich und garantieren dir eine reibungslose Ausbildung. Du kommst mit Spaß und völlig unverkrampft zu deinem Führerschein für Roller, Motorrad, und PKW.

Ein umfangreiches Online-Lernprogramm hilft dir, dich optimal auf die theoretische Prüfung vorzubereiten. (Auch als App erhältlich).

Die Fahrschule Wank

Die Fahrschule von innen und unsere Fahrzeuge.

Fahrschullehrer Florian Wank

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2010 hab ich meinen Fahrlehrerschein in München gemacht und von 2010-2014 im Kreis München und Augsburg als Fahrschullehrer gearbeitet.

2014 bin ich wieder nach Suhl um mir den Traum einer eigenen Fahrschule zu erfüllen. Im Oktober 2014 war es dann soweit die Fahrschule Wank wurde eröffnet.

2015 hab ich zusätzlich meinen Fahrerlehrerschein für die Klasse A gemacht .

Führerscheinklassen

1.

KLASSE B/BF

 

Klasse B

Die Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse und leichte Anhänger (bis 750 kg).
Bei Anhängern über 750 kg darf die Zugkombination 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten.
Einbezogene Klassen: AM und L

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre durch „Begleitetes Fahren“ (siehe BF17).
Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werde.

BF 17

Eine Fahrerlaubnis in Begleitung der Klasse BF 17 darf bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden.
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Ab dem 18. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis auch im Ausland.

Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.
Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Das persönliches Erscheinen mit einem gesetzlichen Vertreter ist zur Anmeldung nötig.

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2.

Führerscheinklassen A

 

Für die Anmeldung beim Bürgeramt und für die Ausbildung in der Fahrschule beträgt das Mindestalter 23 ½ Jahre bei einem Direkteinstieg und 19 ½ Jahre bei einem Aufstieg von der Klasse A2 zur Klasse A und 20 ½ Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge ( Trikes ) mit einer Leistung von mehr als ( 15 kW / 20 PS )

• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

• Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als ( 15 kW / 20 PS ) oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.

Die Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM mit ein.

Wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist, benötigt lediglich eine praktische Prüfung um in die Klasse A aufzusteigen. Die theoretische Ausbildung entfällt.

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3.

Führerscheinklassen A1

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt.

 

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4.

Führerscheinklassen A2

 

Für die Anmeldung beim Bürgeramt und für die Ausbildung in der Fahrschule beträgt das Mindestalter 17 ½ Jahre.

• Die Klasse A2 umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als ( 35 kW / 48 PS ) bei dem das Verhältnis der Leistung des Motorrades zur Leermasse des Motorrades 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Die Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM mit ein.

Wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist, benötigt lediglich eine praktische Prüfung, um in die Klasse A2 aufzusteigen. Die theoretische Ausbildung entfällt.

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5.

Führerscheinklassen AM

 

Die Fahrerlaubnis für das nach der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie europaweit benannte Kleinkraftrad (bis 50 ccm) ist der Führerschein der Klasse AM, den man ab dem Alter von 16 Jahren erwerben kann (In Thüringen ist zur Zeit ein Modellversuch: Klasse AM ab 15 Jahre).

• Die Klasse AM umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

Vorgeschrieben ist bei der Klasse AM eine theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit mindestens zwölf Stunden à 90 Minuten Grundstoff und zwei Stunden speziellem Stoff für diese Fahrzeugklasse. Die theoretische Prüfung wird am PC abgenommen.

Für die Praxisausbildung hingegen gibt es keine festgelegte Stundenzahl – es kommt also auf den Fahrer selbst an.

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6.

Führerscheinklassen BE/B96

 

Klasse BE

Die Klasse BE umfasst Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis max. 3.500 kg.
Die Klasse BE setzt die Klasse B voraus.
Eine gemeinsame Ausbildung ist möglich.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre durch „Begleitetes Fahren“ (siehe BF17).

Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Klasse B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erworben werden.Die Erweiterung bedarf keiner erneuten Prüfung. Sie umfasst Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg. Die zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von Anhänger und Fahrzeug darf dabei 4250 kg nicht überschreiten.

Die Erweiterung B96 setzt die Klasse B voraus. Eine gemeinsame Ausbildung ist möglich.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre durch „Begleitetes Fahren“ (siehe BF17).

Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.